Bier brauen für den Eigenbedarf ist jedem erlaubt. Bis zu 200 Liter im Jahr steuerfrei. Danach wird die Biersteuer erhoben. Klingt schon mal typisch deutsch. Interessanterweise muss man sich aber schon vor dem ersten Brauen beim Zoll anmelden. Es braucht aber nur eine kurze informelle Mail an das zuständige Hauptzollamt. Wer wo wann zu welchem Zweck Bier braut. Wichtig ist, dass es nur für den eigenen Konsum ist und dass nicht geplant ist, die Freimenge von 200 Liter zu überschreiten. Der Zoll nimmt die Meldung dann angeblich einfach zur Kenntnis. Hilfreich für die eigene Dokumentation ist dann wohl sicherlich das Führen eines Braubuches. Wann hat man wie viel Bier gebraut? Wie viel Stammwürze, beziehungsweise Alkohol wurde hierbei erzeugt. Wann hat man dann auf Flasche abgefüllt? Diese und weiter Informationen kann man hier festhalten und später bei Bedarf nachschlagen. Das Braubuch ist aber nicht nur wichtig für den Zoll. Es wird hier exakt das Rezept (und auch was beim Brauen schiefging) festgehalten, sowie das Ergebnis der Verkostung nach Abschluss der Produktion. Geplant ist eine Verkostung mit Freunden, so dass hier auch externe Urteile eingehen können.
Die Anmeldung beim Zoll ist aktuell schon vorbereitet. So lange aber Braukessel und Gärbehälter noch nicht geliefert wurden, stockt auch hier die Vorbereitung. Aber mit dem Warten wächst ja auch die Vorfreude auf das Gerät und das erste Brauen. Hoffentlich wird es bald was.