Interessante Neuigkeiten: Die Biermenge, die für den eigenen Verbrauch steuerfrei selbst gebraut werden darf, hat sich zum 01.01.2025 von zwei auf fünf Hektoliter/Kalenderjahr erhöht.
500 Liter können jetzt von jedem Hobbybrauer im Jahr produziert werden.
Zudem ist ebenfalls zum 01.01.2025 die Anzeigepflicht für steuerbefreite Haus- und Hobbybrauer entfallen. Das war in den letzten Jahren schon einfacher. Jetzt entfällt aber die E-Mail im Januar.
Mehr hierzu beim Zoll auf deren Informationsseite.